Kündigungsschreiben: Vorlage und Checkliste
Eine Kündigung enthält Ihren Namen und Ihre Anschrift, die Kunden- oder Vertragsnummer, den Vertrag, den Zeitpunkt („fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt“) und die Bitte um schriftliche Bestätigung. Für Verbraucherverträge genügt die Textform: Brief, Fax oder E-Mail. Wer den Zugang beweisen will, schickt ein Einschreiben.
Diese Angaben gehören hinein
- Vor- und Nachname, Anschrift.
- Name und Kündigungsadresse des Anbieters.
- Vertrag und Kunden- oder Vertragsnummer.
- Kündigungszeitpunkt: „fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ oder ein Datum.
- Bitte um schriftliche Bestätigung mit Vertragsende.
- Ort, Datum und, beim Brief, Ihre Unterschrift.
Textform reicht
Allgemeine Geschäftsbedingungen dürfen für Kündigungen keine strengere Form als die Textform verlangen (§ 309 Nr. 13 BGB). Eine E-Mail ist also wirksam. Den Zugang müssen aber Sie beweisen: Ein Einschreiben mit Rückschein oder die Bestätigung des Anbieters sind die sichersten Belege.
Häufige Fragen
Muss ich einen Grund angeben?
Nein, für eine ordentliche Kündigung nicht. Nur bei einer außerordentlichen Kündigung (Sonderkündigung) nennen Sie den Grund.
Was, wenn keine Bestätigung kommt?
Haken Sie nach und bewahren Sie Ihren Versandnachweis auf. Beim Einschreiben mit Rückschein haben Sie den Zugang schwarz auf weiß.
Aktualisiert am 30.10.2026. Quellen: § 309 BGB.