Der Kündigungsbutton (§ 312k BGB)
Wer Abos und Laufzeitverträge über eine Website abschließen lässt, muss seit dem 1. Juli 2022 eine Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ anbieten, die ohne Login funktioniert. Der Anbieter muss die Kündigung sofort in Textform bestätigen. Fehlt der Button, können Sie jederzeit ohne Frist kündigen.
So läuft es ab
- Button „Verträge hier kündigen“ anklicken.
- Auf der Bestätigungsseite Name, Vertrag und Kündigungszeitpunkt angeben.
- Mit „jetzt kündigen“ absenden und die Bestätigung mit Datum und Uhrzeit speichern.
- Der Anbieter bestätigt die Kündigung unverzüglich in Textform, zum Beispiel per E-Mail.
Häufige Fragen
Kann ich trotzdem per Brief kündigen?
Ja. Der Button ist ein zusätzlicher Weg, Brief und E-Mail bleiben möglich.
Aktualisiert am 30.10.2026. Quellen: § 312k BGB, Verbraucherzentrale.